REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
Falls Sie eine Ferienunterkunft fest gebucht haben und können diesen aufgrund von Krankheit etc. nicht in Anspruch nehmen, sind Sie gegenüber dem Gastgeber schadenersatzpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen, den Abschluss einer Reiserücktritts-Kostenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass ein Versicherungsabschluss bis spätestens bis 14 Tage nach Buchung (Buchungsdatum) abgeschlossen sein muss.
Damit buchen Sie Ihren Ferienaufenthalt risikolos. Diese Versicherung können Sie in jedem Reisebüro abschließen oder fragen einfach bei Ihrer eigenen Versicherung nach.
Sollten Sie eine fest gebuchte Reise im Haus "Glückspilz" nicht antreten können, gelten folgende Stornierungsgebühren:
- bis acht Wochen vor Reisebeginn: geleistete Anzahlung
- bis vier Wochen vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- bis zwei Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab zwei Wochen vor Reisebeginn: Gesamtpreis der Buchung
(sollte die Wohnung nicht weiter vermittelt werden können)